Hopf Kanaltechnik GmbH
Zürcherstrasse 14
5628 Aristau, Schweiz
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Aufträge und Verträge zwischen der Hopf Kanaltechnik GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), insbesondere in den Bereichen Rohr- und Kanalreinigung, Kanal-TV-Inspektionen, Dichtheitsprüfungen sowie Notfalleinsätze.
Offerten und Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders vereinbart, 30 Tage gültig. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, mündliche oder telefonische Auftragserteilung oder mit dem Beginn der Ausführung der Arbeiten vor Ort zustande.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer fachgerechten und sorgfältigen Ausführung der vereinbarten Arbeiten. Bei Notfalleinsätzen (z. B. Verstopfungen) bemüht sich der Auftragnehmer um eine raschemögliche Intervention. Terminzusagen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den freien Zugang zu den Leitungen, Schächten und Anlagenteilen zu gewähren. Er hat den Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn unaufgefordert auf Besonderheiten (z. B. bekannte Vorschäden, gefährliche Stoffe, besondere Bauweisen) hinzuweisen.
Es gelten die vereinbarten Preise gemäss Offerte oder der jeweils aktuellen Preisliste des Auftragnehmers. Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. Bei Notfalleinsätzen oder Neukunden behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Barzahlung oder Kartenzahlung direkt vor Ort zu verlangen.
Erstellte Inspektionsdaten, Videoaufnahmen, Pläne und Berichte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für Schäden an bereits schadhaften, veralteten oder unsachgemäss verlegten Rohrsystemen sowie für Folgeschäden durch Rückstau oder Wasseraustritt wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar (unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts). Gerichtsstand ist der Sitz der Hopf Kanaltechnik GmbH (Bezirksgericht Muri, Kanton Aargau).